Als Berufsbetreuerin unterstütze ich Menschen, die wegen einer geistigen, seelischen oder körperlichen Behinderung oder einer damit zusammenhängenden Suchterkrankung ihre Angelegenheiten kurz- oder längerfristig nicht mehr selbst regeln können. Beispielsweise, wenn Sie Unterstützung benötigen, um ihre Rechte in Anspruch zu nehmen oder um sich gegenüber Behörden, Versicherungen und Institutionen durchsetzen zu können.
Die Betreuung wird vom Amtsgericht (Betreuungsgericht) eingerichtet. Das Gericht entscheidet über die Aufgabenkreise, in denen ich als Betreuerin tätig werden kann.
Als gesetzliche Vertreterin nehme ich die Interessen meiner KlientInnen gegenüber Stellen und Institutionen wahr, z.B. gegenüber Gerichten, Behörden, Banken, Vermietern, Heimen und Pflegeversicherungen. Ich führe Telefonate und Schriftverkehr durch, organisiere die gewünschten Hilfen und kontrolliere, dass diese von den Anbietern auch erbracht werden.
Grundsätzlich bespreche ich jede Entscheidung mit Ihnen und treffe sie im Sinne Ihrer Lebensvorstellungen. Ich unterstütze Sie darin, dass Ihre Selbständigkeit ganz oder teilweise wieder hergestellt wird.
Vorrangiges Ziel ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und Arbeiten nach Ihren Vorstellungen.
Mitglied im Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.V.